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Revision von Acquis Communautaire vom 23.01.2018 - 19:22
Acquis Communautaire
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
umfasst alle für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) verbindlichen EU-Rechtsakte. Der "gemeinschaftliche Bestand" muss von jedem Staat beim Beitritt zur EU in komplettem Umfang in die eigene Rechtsordnung übernommen werden, so etwa bei den ost- und mitteleuropäischen Beitrittsländern seit 2004. Er ist Teil der Kopenhagener Kriterien.
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