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Revision von Aktiengesetz (AktG) vom 04.03.2020 - 13:06
Aktiengesetz (AktG)
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Kurzbezeichnung bzw. Abk. für Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Aktiengesellschaft, der Kommanditgesellschaft auf Aktien und der verbundenen Unternehmen, ursprünglich vom 6.9.1965 (BGBl I S. 1089).
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