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Revision von Allgemeines Abkommen über den Dienstleistungsverkehr vom 23.01.2018 - 19:24

Allgemeines Abkommen über den Dienstleistungsverkehr

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    General Agreement on Trade in Services (GATS); als Resultat der Uruguay-Runde 1994 abgeschlossener, mit dem älteren Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (GATT) im Aufbau weitgehend übereinstimmender, multilateraler völkerrechtlicher Vertrag über internationalen Handel mit Dienstleistungen, neben dem GATT wichtigster Teil der Welthandelsorganisation (WTO). Das GATS enthält als Rahmenabkommen grundlegende Verpflichtungen und „Disziplinen” für alle Mitgliedstaaten sowie institutionelle Regelungen, die v.a. die Einordnung in die WTO-Organisation betreffen. Teil IV sieht eine „progressive Liberalisierung” in Bezug auf vier Typen grenzüberschreitender Dienstleistungen vor, wobei die WTO-Mitglieder zunächst in einer Liste „spezifische Verpflichtungen” zusammenstellen, denen sie sich im Hinblick auf Marktzugang und Inländergleichbehandlung unterwerfen wollen; möglich sind zudem "zusätzliche" Verpflichtungen. Regelmäßig sollen Verhandlungsrunden stattfinden, bei denen die aktuell noch bestehenden Beschränkungen weiter reduziert und möglichst beseitigt werden. Schließlich umfasst das GATS Sektorabkommen insbes. für den Finanz- und Telekommunikationssektor.

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