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Arbeitgeberverband des privaten Bankgewerbes e.V. (AGV)
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Das Original: Gabler Banklexikon
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1. Allgemein: Fachverband des privaten Bankgewerbes mit Sitz in Berlin.
2. Mitglieder: rund 120 Institute mit insgesamt etwa 150.000 Beschäftigten. Der Mitgliederkreis umfasst neben Großbanken, Regionalbanken und Privatbankiers auch Pfandbriefbanken, Bausparkassen sowie Spezialbanken.
3. Aufgaben: Abschluss von Tarifverträgen auf Bundesebene mit der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (Verdi), dem Deutschen Bankangestellten Verband (DBV) und der Berufsgewerkschaft DHV. Weitere Aufgaben: Information und Beratung der Mitgliedsinstitute in arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen sowie in sozialpolitischen Fragen, Vertretung der Mitgliedsinstitute vor Arbeits- und Sozialgerichten in Grundsatzfragen, Wahrnehmung der sozialpolitischen Belange des privaten Bankgewerbes gegenüber Regierungs- und Verwaltungsstellen, Entsendung von Vertretern des privaten Bankgewerbes in die auf Bundesebene zuständigen Selbstverwaltungsorgane der Sozialversicherung (Deutsche Rentenversicherung Bund, Verwaltungs-Berufsgenossenschaft).
Weitere Informationen unter www.agvbanken.de.
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