Zitierfähige Version
Auslandsscheck
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Scheck, bei dem entweder der Aussteller, das bezogene Kreditinstitut (Bezogener) und/oder der Begünstigte Gebietsfremder (Ausländer) ist. Auslandsschecks können angekauft (Eingang vorbehalten [E.v.]-Gutschrift) oder zum Inkasso übernommen und nach Eingang des Gegenwertes gutgeschrieben werden. Bankschecks werden i.d.R. angekauft. Fremdwährungsschecks werden im Allg. in Euro zum Scheckankaufskurs (Sichtkurs) umgerechnet (Mengennotierung: Briefkurs [Devisenkassakurs] plus Spanne zwischen Geld- und Mittelkurs). Die Deutsche Bundesbank legt im vereinfachten Einzug von Auslandsschecks für die Umrechnung von Fremdwährungsschecks die Scheckeinzugskurse zugrunde, die sie geschäftstäglich festsetzt und im Bundesanzeiger veröffentlicht.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon