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außerordentliche Erträge eines Investmentfonds
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Das Original: Gabler Banklexikon
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von einem Investmentfonds realisierte Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren und Bezugsrechten. Sie unterliegen zunächst nicht der Abgeltungsteuer, sondern sind von den Investoren erst zu versteuern, wenn sie ausgeschüttet werden oder sobald die Anleger ihre Anteile an dem Investmentfonds wieder zurückgeben. Im Verkaufsprospekt bzw. den besonderen Vertragsbedingungen des Fonds ist festgelegt, ob diese ausgeschüttet (Ausschüttungsfonds) oder wiederveranlagt (Thesaurierungsfonds) werden.
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