Bankenerlass
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Der Bankenerlass vom 31.8.1979 (BStBl. I S. 590) bezweckte, die Anonymität von Bankkonten gegenüber Finanzbehörden zu sichern. Der Bankenerlass wurde durch die 1988 eingeführte Regelung des § 30a AO verdrängt, die die Voraussetzungen für ein steuerliches Bankgeheimnis umschrieb. Diese wurde 2017 aufgehoben, so dass für Finanzbehörden seither keine Sonderregeln für Bankauskünfte mehr gelten (Bankauskunft gegenüber staatlichen Stellen).
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
AGB Banken
AGB Sparkassen
AGB-Pfandrecht
Auskunftsvertrag
Bankauskunft
Bankauskunft gegenüber staatlichen Stellen
Bankgeheimnis, Schutz
Bankrecht
Bankvollmacht
Beratungspflichten der Banken
Geschäftsverbindung (zwischen Kreditinstitut und Kunden)
Point-of-Sale-System ohne Zahlungsgarantie (POZ-System)
Sonderbedingungen der Kreditinstitute
Sphärentheorie
Tod des Bankkunden
Zahlungsautorisierung
Zahlungsdiensterahmenvertrag
Zahlungsdienstevertrag
allgemeiner Bankvertrag
Überweisungsvertrag
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