Zitierfähige Version
Briefgrundschuld
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Wertpapier, das die Bestellung einer Grundschuld dokumentiert. Eine Grundschuld bezieht sich auf ein Grundstück, das im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs eingetragen ist (§§1191 ff. BGB). Grundschulden können entweder als Brief- oder Buchgrundschuld bestellt werden. Wird ein formeller Grundschuldbrief vom Grundbuchamt ausgestellt, handelt es sich um eine Briefgrundschuld. Eine Briefgrundschuld kann jederzeit in eine Buchgrundschuld umgewandelt werden. In der Praxis wird bevorzugt eine Buchgrundschuld als Kreditsicherheit verwendet.
Vgl. auch Grundbuch, Grundpfandrecht, Bestellung, Buchgrundschuld.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon