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Dachgesellschaft
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Unternehmen (z.B. in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft), das innerhalb eines Unternehmensverbundes (etwa eines Konzerns i.S.v. § 18 AktG) der Zusammenfassung der Kapitalinteressen an Erwerbsunternehmen mit dem Ziel dauernder Beherrschung und Kontrolle sowie der einheitlichen Verbundleitung dient. Einer Dachgesellschaft, die - rechtlich ungenau - auch als Dachholding (Holding) bezeichnet wird, bedienen sich in Deutschland große Konzerne und insbesondere Familiengesellschaften.
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