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Derivate
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Derivative, derivative Finanzmarktinstrumente, Finanzderivate; 1. Begriff: Die Bezeichnung „Derivat“ stammt aus dem lateinischen derivare bzw. derivatum („ableiten“, „abgeleitet“) und basiert auf dem zentralen Merkmal derivativer Instrumente, der genau definierten Abhängigkeit seines Wertes von einem originären zugrunde liegenden Finanztitel, einer Ware oder einer anderen spezifizierten Referenzgröße, dem Basisobjekt (Basiswert). Darauf zielen auch die geläufigsten Definitionen derivativer Finanztitel ab.
2. Termingeschäft: Es ist üblich, anhand der vertraglichen Vereinbarungen über die Erfüllung des Geschäfts die bedingten von den unbedingten Termingeschäften zu unterscheiden. Bestehen feste, verbindliche Liefer- und Abnahmeverpflichtungen für die Vertragspartner zu den vereinbarten Konditionen, so spricht man von unbedingten Termingeschäften. Bei den bedingten Termingeschäften wird dem Käufer dagegen ein Wahlrecht eingeräumt, die Lieferung bzw. Abnahme des vereinbarten Gegenstands vom Verkäufer zu verlangen oder darauf zu verzichten. Findet kein Transfer der zugrunde liegenden Titel statt, sondern wird ein Barausgleich zur Erfüllung der Vertragsbedingungen durchgeführt, so spricht man von Differenzgeschäften, die auf der Zahlung der Differenz zwischen dem heute vereinbarten Terminkurs und den im Ausübungszeitpunkt bestehenden Kurs beruhen. Unter den bedingten Termingeschäfte finden sich börsengehandelte Optionskontrakte und Over-the-Counter-Optionen (OTC-Optionen), d.h. außerbörsliche Optionen, sowie Optionsscheine. Die fixen Termingeschäfte schließlich umfassen die börsengehandelten Futures und ihre außerbörslichen Pendants, die Forwards, sowie die Swap-Geschäfte (Swap).
3. Handelsplatz: Unterscheidet man die Instrumente nach den allgemeinen Rahmenbedingungen des Handesplatzes, so führt dies zur Trennung der börsengehandelten von den außerbörslich gehandelten Derivaten, wobei in weiteren Schritten eine Vielzahl von Mischformen zu beobachten ist. Standardisierte Derivate werden an Terminbörsen (Eurex), nicht standardisierte Derivate außerbörslich (Over-the-Counter-Markt) und nicht standardisierte, verbriefte Derivate (Derivate, verbriefte) an Wertpapierbörsen, wie z.B. Frankfurt oder Stuttgart, gehandelt.
4. Basiswerte: Schließlich lassen sich Derivate noch hinsichtlich der grundsätzlichen Eigenschaften des Basiswertes unterscheiden. So spricht man von den Finanzderivaten des Aktien-, Zins- und Währungssegments (z.B. Aktienoption, Aktienindex-Future, Cap, Zinsfuture etc.) und von Warenderivaten (Commodity-Derivate). Zum Management weiterer Risiken sind mittlerweile eine Vielzahl sonstiger derivativer Strukturen am Markt verfügbar. Neben den populären Kreditderivaten sind dies beispielsweise Inflationsderivate (Makroderivate), Wetterderivate, Katastrophenderivate etc.
Vgl. auch Finanzinnovation, Termingeschäft.
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