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Revision von Direktinvestition vom 31.01.2018 - 16:52

Direktinvestition

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    i.d.R. von privaten Unternehmen getätigte Investition in einem fremden (Gast-)Staat mit dem Ziel, dort ansässige, d.h. ausländische Tochtergesellschaften oder Zweigniederlassungen zu gründen, Unternehmen zu erwerben oder sich an ihnen zu beteiligen, ferner Kauf von Gebäuden und Grundstücken im Gastland. Als Abgrenzung zu Käufen von Wertpapieren, die in der Kapitalbilanz als Portfolioinvestitionen geführt werden, ist für Direktinvestitionen eine Mindestbeteiligung von 20 oder 25 Prozent am Nominalkapital (Eigenkapital) oder der Stimmrechte maßgebliich (Ziel: Gewährleistung eines maßgeblichen Einflusses - Kontrolle - auf die jeweilige Unternehmenspolitik).

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