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Revision von Dividendenabschlag vom 13.11.2018 - 19:56
Dividendenabschlag
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Kursminderung bei Aktien nach Abtrennung des fälligen Dividendenscheins. Der Dividendenabschlag erfolgt i.d.R. am Börsentag nach der Hauptversammlung. Im amtlichen Kursblatt wird neben dem Kurs durch den Zusatz ex D (ohne Dividende) vermerkt, dass die Notierung sich ohne Dividende versteht.
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