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Revision von Domizilwechsel vom 15.11.2018 - 13:55
Domizilwechsel
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Wechsel, der nicht am Wohnort bzw. Sitz des Hauptverpflichteten, sondern an einem anderen Ort zahlbar gestellt ist (Art. 4 WG) (Zahlstellenwechsel). Solche Wechsel liegen häufig vor, wenn die Einlösung über ein Kreditinstitut erfolgen soll.
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