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Revision von Drittrangmittel vom 14.11.2018 - 12:20

Drittrangmittel

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    Die Drittrangmittel wurden durch die 6. KWG-Novelle (Bankenaufsicht) in das Kreditwesengesetz (KWG) eingeführt und waren ein Bestandteil der Eigenmittel von Instituten i.S. des KWG. Mit dem sogenannten CRD IV-Umsetzungsgesetz (Capital Requirements Directive IV) vom 28.8.2013 wurde der Begriff der Drittrangmittel ersatzlos aus dem KWG gestrichen.

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