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1-DM-Goldmünze

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    von der Deutschen Bundesbank aufgrund gesetzlicher Ermächtigung (§ 1 des Gesetzes über die Ausprägung einer 1-DM-Goldmünze und die Errichtung der Stiftung Geld und Währung vom 27.12.2000, BGBl. I 2045) im Jahr 2001 emittierte und - auch durch die Bundesrepublik Deutschland -  Finanzagentur GmbH (früher: Bundeswertpapierverwaltung) - in Verkehr gebrachte Münze in Gold mit einem Nennwert von 1 DM ,,zum Gedenken an die Deutsche Mark”; dabei sollte ein Teil des von der Bundesbank als Währungsreserve gehaltenen Goldes eingesetzt werden. Die 1-DM-Goldmünze war bis Ende 2001 gesetzliches Zahlungsmittel. Seither kann sie bei der Bundesbank zum Nennwert zum festgelegten Umrechnungskurs in Euro-Banknoten oder -Münzen umgetauscht werden. Der Ausgabepreis wurde nach dem Marktpreis für Gold am Tag vor der Erstausgabe (zuzüglich eines marktüblichen Aufschlags) bestimmt. Der Nettoerlös aus dem Inverkehrbringen der Goldmünzen fließt bis zum Gegenwert von 100 Mio. DM der Stiftung ,,Geld und Währung”, der Mehrerlös der Stiftung ,,Preußischer Kulturbesitz” zu und ist zweckgebunden für die Sanierung der Berliner Museumsinsel.

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