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Revision von Europäisches Parlament vom 16.11.2018 - 16:12

Europäisches Parlament

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    seit 1979 direkt für je fünf Jahre gewählte Vertretung der Bürgerinnen und Bürger der (noch) 28 Staaten der Europäischen Union (EU).  Seit der Europawahl 2014 umfasst das Europäische Parlament regulär 750 Sitze plus den nicht stimmberechtigten Parlamentspräsidenten (Art. 14 II EUV). Dieses EU-Organ hat keine eigene umfassende gesetzgeberische Kompetenz, sondern teilt sich diese mit dem Ministerrat. In einigen Bereichen ist seine Zustimmung erforderlich, in anderen verfügt es über das Recht der Mitentscheidung. Das Europäische Parlament stellt ferner gemeinsam mit dem Ministerrat den Haushalt der EU auf. Die Europäische Kommission sowie die Mitglieder des EZB-Direktoriums bedürfen seiner Bestätigung.

    Weitere Informationen unter www.europarl.de.

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