Zitierfähige Version
Exportvorschuss
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
1. Begriff: Kreditgewährung an Exporteure in Form der Dokumentenbevorschussung, die zur Finanzierung eines Ausfuhrgeschäfts (Zielgewährung an ausländische Käufer) dient (Exportfinanzierung durch Kreditinstitute). Die Bevorschussung kann bei D/P-Inkassi und Exportakkreditiven in Form von Zahlungsakkreditiven (Sichtakkreditive und Deferred-Payment-Akkreditive) erforderlich sein. Sie erfolgt in Form von Einzel- oder Globalvorschüssen bis zu ca. 85 Prozent des Dokumentengegenwerts. Alternativ wäre eine Negoziierung (Ankauf) von D/P-Inkassodokumenten bzw. die Diskontierung von D/A-Akzepten möglich. Der Exporteur erhält sofort den vollen Gegenwert.
2. Besicherung: Die Exportsicherungsverträge (Einzel- oder Mantelverträge) sehen eine Sicherungsübereignung der Exportware, eine Abtretung der Ansprüche aus dem Inkasso bzw. Akkreditiv sowie eine offene Abtretung der Ansprüche aus staatlichen Ausfuhrgarantien und Ausfuhrbürgschaften vor.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon