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FOB
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Abk. für free on board . . . (named port of shipment) = frei an Bord . . . (benannter Verschiffungshafen). Die neben CIF und CFR bekannteste Klausel der Incoterms unterscheidet sich von FAS darin, dass der Gefahrenübergang an den Käufer erst in dem Moment eintritt, in dem die Ware die Schiffsreling überschreitet. Bis einschließlich der Verladung auf das (See- oder Binnen-)Schiff (an Deck) trägt der Verkäufer die Kosten. In Zahlungsbilanz-Statistiken werden unabhängig von den tatsächlich vereinbarten Lieferklauseln alle Exporte mit FOB-Werten angesetzt.
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