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Fundierungsschuldverschreibung
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Schuldverschreibung des Bundes mit 20-jähriger Laufzeit, zu der sich die Bundesrepublik Deutschland aufgrund des Londoner Schuldenabkommens von 1953 verpflichtet hatte. Fundierungsschuldverschreibungen betrafen Zinsrückstände (sog. Schattenquoten) der Jahre 1937 bzw. 1945 bis 1952 aus einigen Anleihen (Schuldverschreibung) des Deutschen Reichs und Preußens. Die bis einschließlich 1944 fälligen Zinsrückstände mussten sofort bedient werden. Die dafür ausgegebene Fundierungsschuldscheine von 1953 waren 1972 endfällig und wurden fristgerecht getilgt. Für die Zinsrückstände aus den Jahren 1945 bis 1952 wurde vereinbart, dass diese erst im Falle der deutschen Wiedervereinigung bedient werden müssen. Hierfür wurden wurden am 3.10.1990 Fundierungsschuldverschreibungen emittiert, welche am 3.10.2010 ausgelaufen sind.
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