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Revision von Gemeinschaftskredit vom 30.07.2012 - 18:06

Gemeinschaftskredit

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    Kredit, bei dem die Kreditmittel gemeinschaftlich von mehreren Kreditgebern bereitgestellt werden. Der Kredit wird überwiegend als Konsortialkredit bezeichnet. Die im Kreditkonsortium (Konsortium) in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (BGB-Gesellschaft, GbR) verbundenen Banken heißen Konsorten. Gemeinschaftskredite (Konsortialkredite) sind hochvolumige Kredite an Unternehmen, Konzerne oder Körperschaften des öffentlichen Rechts.

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