Direkt zum Inhalt

Zitierfähige Version

Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von gesamtwirtschaftliches Gleichgewicht vom 12.11.2018 - 11:50

gesamtwirtschaftliches Gleichgewicht

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Als Ziel der Wirtschaftspolitik soll die Übereinstimmung von möglichem gesamtwirtschaftlichem Angebot und gesamtwirtschaftlicher Nachfrage bei hohem Beschäftigungsstand, Preisniveaustabilität (Geldwertstabilität) und außenwirtschaftlichem Gleichgewicht ein gesamtwirtschaftliches Gleichgewicht herbeiführen. Zur Bekämpfung von Arbeitslosigkeit und Inflation und zwecks Zahlungsbilanzausgleich tritt die wachstumspolitische Zielsetzung hinzu. In Art. 109 GG und § 1 StabG wird das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht als eine für die Haushaltswirtschaft von Bund und Ländern geltende Rechtsvorschrift normiert.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Banklexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Autoren der Definition

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com