Direkt zum Inhalt

Zitierfähige Version

Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Grunddienstbarkeit vom 12.11.2018 - 18:31

Grunddienstbarkeit

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    beschränkt dingliches Recht an einem Grundstück (Grundstücksrechte), durch welches - im Unterschied zu einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit - der jeweilige Eigentümer eines Grundstücks (herrschendes Grundstück) das Recht erhält, das belastete Grundstück (dienendes Grundstück) in bestimmter Weise zu nutzen oder die Unterlassung bestimmter Handlungen auf diesem zu verlangen (§§ 1018 ff. BGB). Inhalt einer Grunddienstbarkeit können v. a. sein: Wege-, Überfahrts-, Leitungsrechte, Bebauungsverbote oder -beschränkungen, Konkurrenzverbote oder Pflichten zur Duldung von Immissionen vom herrschenden Grundstück aus. Eine Grunddienstbarkeit wird im Grundbuch eingetragen.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Banklexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com