Direkt zum Inhalt

Zitierfähige Version

Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Inhaberaktie vom 19.01.2018 - 16:52

Inhaberaktie

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    bearer share; Aktie, die auf den Inhaber lautet (Inhaberpapier). Aufgrund ihrer formlosen Übertragbarkeit (durch den Effektengiroverkehr noch weiter erleichtert) war die Inhaberaktie in Deutschland lange Zeit die übliche Aktienart. Nach § 10 I AktG können Aktien Inhaber- oder Namensaktien sein. Die Satzung der Aktiengesellschaft muss gemäß § 23 III Nr. 5 AktG festlegen, in welcher Art die Aktien ausgestellt werden.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Banklexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com