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kleine AG
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Aktiengesellschaft (AG), für die das Aktiengesetz seit 1994 (BGBl. I 1961) aufgrund ihrer geringen Größe Erleichterungen enthält, um die Unternehmensrechtsform der AG auch für mittelständische Unternehmen attraktiv zu machen. Einen einheitlichen Typus der kleinen AG gibt es nicht, die notwendige geringe Größe wird jeweils anhand verschiedener Kriterien festgestellt (z.B. Zahl der Gesellschafter, fehlende Börsennotierung - s. § 3 II AktG -, namentliche Bekanntheit der Aktionäre, Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer).
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