Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Konzernlagebericht von Kreditinstituten vom 07.11.2018 - 11:22
Konzernlagebericht von Kreditinstituten
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Kreditinstitute haben nach § 340i I HGB grundsätzlich unabhängig von ihrer Größe einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht aufzustellen. Auch der Konzernlagebericht von Kreditinstituten ist wie der Konzernabschluss von Kreditinstituten nach der für alle Kapitalgesellschaften unabhängig von der Rechtsform geltenden Vorschrift des § 315 HGB aufzustellen.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon