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Revision von Kreditbesicherung vom 15.11.2018 - 14:13

Kreditbesicherung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Sofern nicht blanko vergeben, werden Kredite ganz oder teilweise durch Kreditsicherheiten unterlegt, um das Kreditrisiko für den Kreditgeber wirtschaftlich tragbar zu halten. Im Falle der Insolvenz des Kreditnehmers soll der wirtschaftliche Ausfall für das Kreditinstitut möglichst gering gehalten werden.

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