Direkt zum Inhalt

Zitierfähige Version

Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Ladeschein vom 30.07.2012 - 18:22

Ladeschein

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Synonyme: Binnenkonnossement, Flusskonnossement; handelsrechtliches Wertpapier (Warenwertpapier) und Traditionspapier, das (gewöhnlich im Binnenschifffahrtsverkehr) vom Frachtführer ausgestellt wird und dessen Verpflichtung zur Ablieferung der zur Beförderung angenommenen Güter (Waren) verbrieft (§§ 444 ff. HGB). In seiner Funktion und seinen Wirkungen entspricht der Ladeschein dem Konnossement.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Banklexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com