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Mitarbeiter-Leitsätze
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Die Mitarbeiter-Leitsätze sind als Baustein einer Compliance-Organisation (Compliance) vom früheren Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (BAKred) zunächst allein, dann zusammen mit dem Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel (BAWe) im Jahr 2000 aufgestellte (BAKred und BAWe wurden gemeinsam mit dem Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen [BAV] am 1.5.2002 in der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht [BaFin] zusammengefasst), nicht unmittelbar rechtsverbindliche Regeln über das Verhalten von Mitarbeitern von Instituten i.S. des KWG in Bezug auf Mitarbeitergeschäfte, um Interessenkonflikte im Interesse des Kundenschutzes und der Sicherung der Solvenz der Institute zu minimieren. Die BaFin hob die Mitarbeiter-Leitsätze durch das Schreiben vom 23.10.2007 mit Wirkung zum 1.11.2007 auf. Regelungen zu Mitarbeitergeschäften finden sich mittlerweile in Art. 29 der delegierten Verordnung (EU) 2017/565 vom 25. April 2016, die durch BT 2 der MaComp (Rundschreiben 05/2018 (WA) - Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion und weitere Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten) präzisiert werden.
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