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Revision von Negativerklärung vom 15.01.2018 - 15:35
Negativerklärung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Negative Pledge; Verpflichtung eines Kreditnehmers, für andere gegenwärtige oder zukünftige Kreditverbindlichkeiten keine Sicherheiten zu bestellen; i.d.R. verbunden mit einer Pari Passu Clause.
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