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Revision von Option vom 09.04.2018 - 14:08

Option

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Eine Option ist das Recht, nicht aber die Verpflichtung, eine festgelegte Menge (Bezugsverhältnis) eines bestimmten Gutes (Basiswert, Underlying) jederzeit während einer bestimmten Frist (amerikanische Option) oder zu einem bestimmten Fälligkeitstermin (europäische Option) zu einem bestimmten Preis (Basispreis, Strike) zu kaufen (Call) oder zu verkaufen (Put). Der Käufer entrichtet dem Verkäufer (Stillhalter) dafür die Optionsprämie. Eine Option ist im Geld, wenn der aktuelle Preis des Underlyings bei Calls über bzw. bei Puts unter dem Strike liegt. Ihr innerer Wert ist dann positiv. Übt der Inhaber seine Option nicht aus, weil sie nicht im Geld ist, so verfällt sie wertlos. Liegt der Option ein abstrakter Basiswert zugrunde, der eine physische Erfüllung ausschließt, erfolgt bei Optionsausübung ein Barausgleich (Cash Settlement), d.h. der Verkäufer muss dem Käufer die Differenz zwischen dem Basispreis der Option und dem aktuellen Marktpreis zahlen. Der mögliche Gewinn eines Optionsinhabers und somit der Verlust des Stillhalters ist unbegrenzt. Demgegenüber ist der Verlust des Inhabers bzw. der Gewinn des Stillhalters auf die Optionsprämie begrenzt. Neben diesen Standardoptionen, auch als Plain-Vanilla-Optionen bezeichnet, existieren komplexere Formen, sog. exotische Optionen.

    2. Typen: Eine Option ist ein bedingtes Termingeschäft. Siehe zu einem Überblick über die Optionstypen auch die Abbildung Termingeschäfte-Arten bei Termingeschäften. 3. Grundpositionen: Eine Kaufoption (Call) kann gekauft und verkauft werden. Eine Verkaufsoption (Put) kann ebenfalls gekauft und verkauft werden. Entsprechend zu den Positionen, die ein Marktteilnehmer eingehen kann (Long-Position oder Short-Position), sind vier Geschäftsarten möglich. Vgl. die Übersicht „Option-Anwendungsarten”.

    Siehe auch Option, Basisstrategien.

     

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