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Revision von Paket vom 01.04.2020 - 15:04
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
größerer Nominalbetrag von Aktien einer Gesellschaft, der sich in einer Hand befindet (Aktienpaket). Abschlag oder Zuschlag beim Kauf bzw. Verkauf eines Aktienpakets werden als Paketabschlag oder Paketzuschlag bezeichnet.
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