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Revision von Pari Passu Clause vom 15.01.2018 - 15:37
Pari Passu Clause
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Verpflichtung eines Schuldners, den Gleichrang der Kreditverbindlichkeiten mit anderen, nicht besicherten Verbindlichkeiten sicherzustellen. Oft verbunden mit einer Negativerklärung.
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