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Revision von Pari Passu Clause vom 16.11.2018 - 15:00
Pari Passu Clause
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Verpflichtung eines Schuldners, den Gleichrang (Rang) der Kreditverbindlichkeiten mit anderen, nicht besicherten Verbindlichkeiten sicherzustellen; oft verbunden mit einer Negativerklärung.
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