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Revision von Rückzahlungswahlrecht vom 30.07.2012 - 18:11
Rückzahlungswahlrecht
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Recht des Emittenten eines Zinsinstrumentes, die Rückzahlung zum Nennwert oder in Abhängigkeit von einem bestimmten Index vorzunehmen.
Vgl. Reverse Convertible.
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