Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Selbstorganschaft vom 30.07.2012 - 18:32
Selbstorganschaft
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
bei Personengesellschaften notwendige Geschäftsführung durch einen oder mehrere Gesellschafter selbst. Eine Übertragung der Geschäftsführungs- bzw. der damit einhergehenden organschaftlichen Vertretungsbefugnis auf einen außenstehenden Dritten ist hier nicht zulässig.
Gegensatz: Drittorganschaft.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon