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Signaturrichtlinie
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EU-Rechtsakt (Richtlinie) "über gemeinschaftliche Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen" v. 13.12.1999 (ABl. EU 2000 L 13, 12), der die Mitgliedstaaten verpflichtet, bestimmte Arten von elektronischen Signaturen (digitale Unterschrift) regelmäßig der eigenhändigen Unterschrift einer natürlichen Person gleichzustellen und sie in Gerichtsverfahren als Beweismittel zuzulassen. Die Signaturrichtlinie wurde in Deutschland teils durch Änderung des Signaturgesetzes umgesetzt, die notwendige Formanpassung erfolgte durch Modifizierungen von Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), insbesondere der §§ 126, 126a, 126b BGB (Formvorschriften), sowie der Zivilprozessordnung. Die sog. eIDAS-Verordnung (VO [EU] Nr. 910/2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG v. 23.7.2014, ABl. L 257, 73) bewirkte den Wegfall der Signaturrichtlinie zum 1.7.2016.
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