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Revision von TAN vom 17.10.2018 - 14:57

TAN

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Abk. für Transaktionsnummer. 1. Begriff: einmalig benutztes Passwort. TANs werden vorwiegend im Onlinebanking eingesetzt.

    2. Verfahren: Es sind verschiedene TAN-Verfahren im Einsatz.
    a) Beim klassischen Verfahren erhält der Teilnehmer per Post eine Liste von Transaktionsnummern. Bei jedem Buchungsvorgang gibt er eine beliebige TAN dieser Liste ein. Die TAN dient als Ergänzung zur persönlichen Identifikationsnummer (PIN).
    b) Beim Verfahren der indizierten Transaktionsnummern (iTAN) wird der Kunde von der Bank aufgefordert, eine bestimmte, durch eine Positionsnummer gekennzeichnete TAN aus seiner nun durchnummerierten Liste einzugeben.
    c) Das Verfahren Mobile TAN (mTAN, smsTAN) bindet den Übertragungskanal SMS mit ein. Hier wird dem Kunden nach Übermittlung der ausgefüllten Überweisung im Internet seitens der Bank per SMS eine nur für diesen Vorgang verwendbare TAN auf sein Mobiltelefon gesendet. Mit dieser TAN muss der Auftrag anschließend bestätigt werden.

    3. Sicherheit: Aufgrund von Phishing-Angriffen wird die klassische TAN-Liste kaum noch verwendet. Aber auch die iTAN-Liste wird nur noch als Mindestschutz gesehen. Das mTAN-Verfahren gilt aufgrund des SMS-Versands der TAN zumindest als sicherer. Allerdings sollte die eigene Kontonummer nicht zusammen mit dem Mobiltelefon aufbewahrt werden oder darin gespeichert sein.

    4. TAN-Generator: Neuere Verfahren arbeiten mit einem TAN-Generator, mit dem TANs elektronisch erzeugt werden können. Die so erzeugten TANs können nicht für abweichende (betrügerische) Überweisungen genutzt werden. Da der TAN-Generator nicht an den PC angeschlossen wird, ist eine Manipulation der Bildschirmanzeige nicht möglich. Auch bei TAN-Generatoren gibt es unterschiedliche Verfahren.

    Vgl. auch Onlinebanking.

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