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Revision von Wertpapierleihe vom 30.07.2012 - 18:11

Wertpapierleihe

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Unter Wertpapierleihe i.w.S. versteht man die befristete Überlassung von Wertpapieren. Diese kann in drei Ausprägungen vorliegen:
    a) Unter Wertpapierleihe i.e.S. versteht man ein Wertpapierdarlehen: Der Verleiher (Darlehensgeber) überlässt dem Entleiher (Darlehensnehmer) festverzinsliche (Wert-)Papiere oder Aktien darlehensweise. Der Entleiher verpflichtet sich, nach Ablauf der Leihfrist, die Wertpapiere in der gleichen Ausstattung zurückzuübereignen. Die Wertpapierleihe i.e.S. ist zivilrechtlich ein Sachdarlehen i.S. der §§ 607 ff. BGB.
    b) Wertpapierpensionsgeschäft: Pensionsgeschäft, bei dem festverzinsliche Papiere oder Aktien gegen Zahlung eines Betrages mit der Maßgabe auf den Pensionsnehmer übertragen werden, dass der Pensionsnehmer die Wertpapiere zu einem im Voraus bestimmten oder vom Pensionsgeber noch zu bestimmenden Zeitpunkt zurückzuübertragen hat. Im englischsprachigen Raum werden Wertpapierpensionsgeschäfte auch als Repurchase Agreements oder REPO-Geschäft (US-Style) bezeichnet.
    c) Sell/Buy-Back-Transaktionen: Kombination aus einem Kassaverkauf (Spot-Geschäft) und gleichzeitigem Terminkauf (Forward-Geschäft, Forward). In der täglichen Praxis werden Sale-and-buy-back-Transaktionen irrtümlich auch als Pensionsgeschäfte oder Repos bezeichnet. Oftmals findet man auch die Bezeichnung gerissene Wertpapierpensionsgeschäfte. Bei Sell/Buy-Back-Transaktionen handelt es sich um zwei getrennt abgeschlossene Geschäfte

    2. Formen:
    a) automatische Wertpapierleihe;
    b) gelegentliche Wertpapierleihe.

    3. Entwicklung: Während ursprünglich in den USA die unbesicherte Wertpapierleihe in Form des Wertpapierdarlehens dominierte, führte die begrenzte Kapitalausstattung der Broker zur Wertpapierleihe gegen Geldsicherheiten. Aus dieser Barbesicherung entstand dann schließlich der Wertpapierpensionsmarkt mit seinen unterschiedlichen Ausprägungen in der heutigen Form. Heute spielen Wertpapierdarlehen in den USA eine untergeordnete Rolle. Im April 1988 wurde erstmals in Deutschland von einem amerikanischen Handelshaus die Wertpapierleihe in Form eines Wertpapiersachdarlehens angeboten. Einen starken Impuls erhielt dieses Marktsegment mit der Eröffnung der Deutschen Terminbörse im Januar 1990. Ein weiterer Meilenstein war die Institutionalisierung eines Wertpapierleihsystems durch die Deutsche Kassenverein AG (jetzt: Clearstream International S.A.).

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