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Wertpapierpensionsgeschäfte
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Hauptrefinanzierungsgeschäfte des ESZB, die für kurzfristige Liquiditätstransaktionen im Rahmen des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) eingesetzt werden.
Vertrag, bei dem der Eigentümer von festverzinslichen Wertpapieren (Pensionsgeber) diese an einen anderen (Pensionsnehmer, üblicherweise eine Zentralbank oder ein anderes Finanzinstitut) für eine begrenzte Zeit, bei gleichzeitiger Vereinbarung einer Rückkaufverpflichtung, veräußert. Die Verzinsung erfolgt über die Festlegung der An- und Rückkaufpreise. Die Wertpapiere, die von dem Wertpapierpensionsgeschäft betroffen sind, müssen am Regulierten Markt, der zum 1.11.2007 durch die Fusion von Geregeltem Markt und Amtlichem (Börsen-)Handel entstanden ist, notiert sein.
Unterscheidung in echte und unechte Wertpapierpensionsgeschäfte:
echtes Wertpapierpensionsgeschäft: Neben dem Pensionsnehmer hat auch der Pensionsgeber eine Rückkaufverpflichtung. Die übertragenen Vermögensgegenstände sind in der Bilanz des Pensionsgebers auszuweisen. Der Pensionsgeber hat in Höhe des für die Übertragung erhaltenen Betrags eine Verbindlichkeit gegenüber dem Pensionsnehmer auszuweisen.
unechtes Wertpapierpensionsgeschäft: Im Gegensatz zum Pensionsgeber ist der Pensionsnehmer berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Wertpapiere wieder zurückzuverkaufen. Die übertragenen Vermögensgegenstände sind in der Bilanz des Pensionsnehmers auszuweisen.
Wertpapierpensionsgeschäfte, die den Kreditinstituten angeboten werden, lassen sich in Mengentender und Zinstender unterscheiden.
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