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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. In gesamtwirtschaftlicher Sicht das innerhalb der Grenzen des Inlands bei der Produktionstätigkeit entstandene Faktoreinkommen, das den Personen zufließt, die die Nutzung der Produktionsfaktoren zur Verfügung gestellt haben. Die Ermittlung erfolgt nach dem Inlandskonzept. Zu unterscheiden sind Brutto- und Nettowertschöpfung (Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung). Die Bruttowertschöpfung (Produktionswerte minus Vorleistungen) ist der Maßstab für die wirtschaftliche Leistung der Sektoren der Volkswirtschaft. Die Nettowertschöpfung ergibt sich aus der Bruttowertschöpfung durch Abzug von Abschreibungen.

    2. In einzelwirtschaftlicher Sicht der Beitrag zum Volkseinkommen. Das von einem Unternehmen erzeugte Gütereinkommen ergibt sich aus den gesamten Erlösen (den nach außen abgegebenen Güterwerten), von denen die Vorleistungskosten (die von außen hereingenommenen Güterwerte, d.h. Leistungen vorgelagerter Produktionsstufen) abgezogen werden. Das Gütereinkommen ist gleich dem vom Unternehmen generierten Geldeinkommen, der Summe von Arbeitserträgen, Gemeinerträgen (Steuern und anderen Abgaben) und Kapitalerträgen (Saldo).

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