Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
https://www.gabler-banklexikon.de/definition/zentraler-wettbewerbsausschuss-zwa-62796/version-346689
Revision von Zentraler Wettbewerbsausschuss (ZWA) vom 14.11.2018 - 11:38
Zentraler Wettbewerbsausschuss (ZWA)
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1957 von den im ehemals Zentralen Kreditausschuss (ZKA) (heute: Deutsche Kreditwirtschaft (DK)) zusammengeschlossenen Spitzenverbänden der Deutschen Kreditwirtschaft gegründeter ständiger Ausschuss, der Stellungnahmen zu Werbemethoden formuliert und bei Wettbewerbsbeschwerden letzte Instanz im Selbstregelungsverfahren ohne bindende Wirkung ist.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon