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MaComp

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Abk. für Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion und die weiteren Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten i.S.d.§§ 31 ff. WpHG für Wertpapierdienstleistungsunternehmen, Rundschreiben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Die 2010 veröffentlichte, 2011 und 2012 ergänzte MaComp beinhaltet einen Allgemeinen Teil (Allgemeine organisatorische Anforderungen an Wertpapierdienstleistungsunternehmen nach § 33 I WpHG) und einen Besonderen Teil (besondere Anforderungen i.S.d. §§ 31 ff. WpHG). Im Allgemeinen Teil werden behandelt: Quellen, Anwendungsbereich, Gesamtverantwortung der Geschäftsleitung, Zusammenarbeit mehrerer Wertpapierdienstleistungsunternehmen und allgemeine Anforderungen an diese betr. Aufbau- und Ablauforganisation sowie Mittel und Verfahren, schließlich das Verhältnis der §§ 31 ff. WpHG zu § 25a KWG, Aufzeichnungspflichten und Anforderungen an das Outsourcing nach § 33 III WpHG. Im Besonderen Teil finden sich Vorschriften zu: Stellung und Aufgaben von Compliance, Überwachung von Mitarbeitergeschäften nach § 33b WpHG und § 25a KWG, Informationen einschl. Werbung von Wertpapierdienstleistungsunternehmen nach § 31 II WpHG und § 4 der Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens- und Organisationsverordnung (WpDVerOV), bestmögliche Ausführung von Kundenaufträgen nach § 33a WpHG, Auslegung einzelner Begriff der §§ 31 II 4, 34b WpHG i.V.m. Finanzanalyseverordnung (FinAnV) und Anforderungen Beratungsprotokolle nach § 34 IIa WpHG. 

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