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Revision von Wertpapiersammelbank i.S. des DepotG vom 21.02.2018 - 15:26
Wertpapiersammelbank i.S. des DepotG
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
einKreditinstitut, das nach Art. 16 I der Zentralverwahrverordnung des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rats als Zentralverwalter zugelassen ist und als Kerndienstlesistung im Inland die Bereitstellung und Führung von Depotkonten auf oberster Ebene ("zentrale Kontoführung") erbringt (§ 1 III DepotG.
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