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Capital Requirements Regulation (CRR)
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Als Capital Requirements Regulation (CRR) wird die „Verordnung (EU) Nr. 575/2013 vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 646/2012" bezeichnet. Sie ist am 28.6.2018 in Kraft getreten und dient – zusammen mit den Bestimmungen der Capital Requirements Directive IV (CRD IV) – der Umsetzung der Bestimmungen von Basel III. Mittels dieser EU-Verordnung wird außerdem sichergestellt, dass die in ihr enthaltenen bankenaufsichtsrechtlichen Bestimmungen EU-weit identisch sind (Single Rule Book). Auf diese Weise sollen gleiche Wettbewerbsbedingungen (Level Playing Field) im Bankensektor geschaffen und Regulierungsarbitrage durch Banken verhindert werden.
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