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Revision von kombinierte Kapitalpuffer-Anforderung vom 14.11.2018 - 12:34

kombinierte Kapitalpuffer-Anforderung

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    Als kombinierte Kapitalpuffer-Anforderung wird nach § 10i KWG das gesamte harte Kernkapital eines Instituts i.S. des KWG bezeichnet, das erforderlich ist, um die Anforderungen der folgenden Kapitalpuffer einzuhalten:
    - Kapitalerhaltungspuffer,
    - antizyklischer Kapitalpuffer,
    - Kapitalpuffer für systemische Risiken,
    - Kapitalpuffer für global systemrelevante Institute,
    - Kapitalpuffer für anderweitig systemrelevante Institute.
    In Bezug auf die drei letztgenannten Kapitalpuffer ist zu beachten, dass im Regelfall nur der höchste dieser drei Kapitalpuffer einzuhalten ist (§ 10f KWG).

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