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Revision von Investmentvermögen vom 30.10.2018 - 14:21
Investmentvermögen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Ein Investmentvermögen ist nach § 1 Abs. 1 Satz 1 des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) jeder Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW), der von einer Anzahl von Anlegern Kapital einsammelt, um es gemäß einer festgelegten Anlagestrategie zum Nutzen dieser Anleger zu investieren und der kein operativ tätiges Unternehmen außerhalb des Finanzsektors ist.
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