Avalakzept
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bürgschaftsakzept; Akzept, mit dem ein Bürge durch seine Unterschrift auf einem Wechsel eine eigene wechselmäßige Verpflichtung übernimmt. Das Avalakzept muss angeben, für wen der Bürge die Wechselbürgschaft übernimmt. Fehlt diese Angabe, gilt die Bürgschaft als für den Aussteller (Wechsel, Ausstellung) übernommen.
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Aktiv-Aktiv-Methode Aktiv-Passiv-Methode Ausschließlichkeitserklärung Avalkredit Credit Linked Notes CreditMetrics (CM) Darlehenskonto Deckungsregister Ertragswertmethode Factoring, Kollision von Factoring-Globalzession und verlängertem Eigentumsvorbehalt Financial-Leasing Finanzierung Individualkredit Kapitalstruktur Kredit-Rating Operating-Leasing SCHUFA-Klausel Schuldscheindarlehen Sicherheitenpool Wholesale Banking
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