Betriebsbereitschaftspolitik
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Die Betriebsbereitschaftspolitik ist dem Bereich der Distributionspolitik zuzuordnen. Die Betriebsbereitschaft von Kreditinstituten wird u.a. durch die Filialöffnungszeiten oder die Erreichbarkeit anderer Absatzwege (z.B. Online-Banking) bestimmt.
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