Kontosperre
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
vertragliche Vereinbarung zwischen Kreditinstitut und Gläubiger, Sichteinlagen oder Spareinlagen einer Sperrung zu unterwerfen, so dass Verfügungen über das Guthaben nur nach dem Inhalt des Sperrvermerkes zulässig sind.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Anzeigepflichten des Kreditinstituts beim Tod eines Kunden Betreuten-Konto Clearingsystem CpD-Konto Konto zugunsten Dritter Kontoeröffnung Kontovollmacht Legitimationsprüfung Oder-Konto Rechnungsabschluss bei Kontokorrentkonten Scheckinkasso TIPANET Treuhandkonto Und-Konto Verfügungsberechtigung über Bankkonten Zahlungsanweisung zur Verrechnung (ZzV) Zahlungsverkehr Zeichnungsberechtigung bestätigter Bundesbank-Scheck debitorisches Konto
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