Kreditleihe
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bezeichnung für ein Kreditgeschäft, bei dem ein Kreditinstitut kein Bargeld oder Giralgeld im Rahmen eines Darlehens, sondern seine eigene Kreditwürdigkeit zur Absicherung von Verbindlichkeiten gegenüber anderen Gläubigern zur Verfügung stellt. Typische Formen sind der Akzeptkredit oder der Avalkredit. Grundlage der Kreditleihe ist ein Geschäftsbesorgungsvertrag.
Gegenteil:Geldleihe
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